Der perfekte Zeitpunkt für Ihren Wechsel zu Fairwalter? Genau jetzt.
1. Wann starte ich am besten mit Fairwalter?
Die kurze Antwort: jetzt. Sie müssen nicht auf den 1. Januar warten. Fairwalter passt sich Ihrer Situation an:
- Variante A: Der saubere Schnitt (Jahresbeginn oder Stichtag): Sie starten zu einem definierten Datum (z. B. 1. Januar oder 1. Oktober) und übertragen zunächst die Zwischensalden aus dem alten System als Eröffnungssalden in Fairwalter. Ab diesem Tag buchen Sie nur noch im neuen System.
- Variante B: Das komplette Bild (rückwirkendes Nacherfassen): Ideal bei einem Wechsel im ersten Halbjahr oder bei kleineren Portfolios. Sie starten heute, erfassen aber die Belege seit dem 1. Januar rasch nach. So haben Sie am Jahresende alle Zahlen lückenlos in einem einzigen System.
- Variante C: Der Parallelbetrieb (maximale Sicherheit): Sie nutzen Fairwalter für eine kurze Übergangsphase parallel zu Ihrem alten System. Sobald Sie die Buchungsresultate verglichen haben, schalten Sie das alte System ab.
2. Wie komme ich zu einem korrekten Jahresabschluss?
Ein korrekter Jahresabschluss ist in jedem Fall garantiert. Ob Sie nachbuchen müssen, hängt von der gewählten Start-Variante ab:
- Bei Variante B (Nacherfassen): Fairwalter generiert Ihren Jahresabschluss am Ende des Jahres komplett automatisch und aus einer Hand.
- Bei Variante A (Stichtag): Für den Jahresabschluss führen Sie am Ende des Jahres lediglich die Auswertungen aus Ihrem alten System (bis zum Stichtag) und aus Fairwalter (ab dem Stichtag) zusammen.
3. Wie gehe ich mit der Sollstellung um?
Um Doppelbelastungen zu vermeiden, definieren Sie für den Systemwechsel einen klaren Stichtag. Bis zu diesem Datum laufen die Mietzinsforderungen (Sollstellungen) über das alte System, danach übernimmt Fairwalter die vollautomatische Generierung. Wichtig für den automatisierten Bankabgleich: Damit Sie in Zukunft von der automatischen Zuordnung der Zahlungseingänge profitieren, müssen Sie Ihren Mietern zwingend die neuen QR-Einzahlungsscheine aus Fairwalter zustellen. Das System generiert für jedes Mietverhältnis eine individuelle Referenznummer, mit der eingehende Bankzahlungen reibungslos zugewiesen werden.
4. Mit welchen Daten erfasse ich den Mietvertrag?
Erfassen Sie bei der Anlage bestehender Mietverträge in Fairwalter nicht das historische Vertragsdatum, sondern das Startdatum der letzten Mietzinsanpassung mit den aktuell gültigen Konditionen. Die automatische buchhalterische Sollstellung wird separat über Ihr definiertes Datum für den Systemwechsel gesteuert. Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn innerhalb der laufenden Heiz- und Nebenkostenperiode (HKNK) eine Anpassung der Nebenkosten stattgefunden hat. In diesem Fall erfassen Sie den Vertrag zwingend mit den Werten, die zu Beginn der Abrechnungsperiode gültig waren. Anschliessend führen Sie in Fairwalter eine reguläre Mietzinsanpassung auf das entsprechende Änderungsdatum durch. Dies stellt sicher, dass das System die unterjährigen Veränderungen periodengerecht berechnet.
5. Wo finde ich Hilfe?
Wir lassen Sie bei der Migration nicht allein. In unserem Helpcenter finden Sie detaillierte Anleitungen, und für individuelle Unterstützung stehen Ihnen unsere Partner zur Verfügung:
- Selbsthilfe & Helpcenter: Nutzen Sie unser umfangreiches Helpcenter oder stellen Sie Ihre Fragen direkt unserem KI-Bot Walter im System.
- Alles zur Einrichtung finden Sie hier: Erste Schritte | Fairwalter Help Center
- Detaillierte Anleitungen zur Buchhaltung finden Sie hier: Immobilienbuchhaltung | Fairwalter Help Center
- Praxis-Unterstützung durch Partner: Falls Sie wünschen, haben wir branchenspezialisierte Partner, die solche Themen direkt aus der Praxis mit Ihnen klären und Sie bei der Erfassung kompetent und kostenpflichtig unterstützen.
Weitere Informationen und Kontakte finden Sie hier: Fairwalter Support – Helpcenter, Webinare, Partner & Services
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