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Mehrwertsteuer in Fairwalter

Die vorhandenen MWST-Funktionen decken die Anforderungen der Liegenschaftsbuchhaltung gut ab, auch wenn noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Teilweise, Fairwalter kann jedoch keine MWST-Abrechnung für die Steuerbehörden erstellen und kann auch keine Vorsteuerabzüge bei der Nebenkostenabrechnung berücksichtigen. Dies muss manuell, ausserhalb von Fairwalter, erstellt werden. Somit ist Fairwalter nicht umfassend MWST-fähig. Einzelne Funktionen zur Mehrwertsteuer sind aber dennoch eingebaut, sodass einfache Sachverhalte trotzdem für die normale Immobilienbewirtschaftung einfach abgebildet werden können.

  • Rechnungen können mit MWST erstellt werden.

  • Bei manuell erstellten Rechnungen kann pro Rechnungsposition festgelegt werden, ob MWST anfällt oder nicht.

  • Dadurch lassen sich Dienstleistungen oder Produkte mit unterschiedlichen MWST-Sätzen flexibel abrechnen.

  • Mietverträge können als MWST-pflichtig markiert werden.

  • Bei der Mietzinsrechnung (Sollstellung) wird die MWST automatisch auf die Nettomiete aufgeschlagen und korrekt verbucht.

  • MWST-Positionen können separat erfasst und verbucht werden.

  • Dies ermöglicht eine präzise Buchhaltung und die korrekte Handhabung von Vorsteuerbeträgen.

Für welche Liegenschaften mit MWST eignet sich Fairwalter?

Abschnitt betitelt „Für welche Liegenschaften mit MWST eignet sich Fairwalter?“

Fairwalter eignet sich vor allem für Liegenschaften mit einfachen MWST-Verhältnissen. Beispielsweise kann die Vermietung von Parkplätzen problemlos abgebildet werden: Die MWST wird auf der Debitorenrechnung aufgeschlagen und auf ein separates Buchhaltungskonto gebucht, sodass die Schuld gegenüber dem Steueramt klar ersichtlich ist.

Bei komplexeren Objekten, etwa teil- oder voll optierten Liegenschaften, muss je nach Anwendungsfall mit Workarounds gearbeitet werden.