Löschen von Mietverträgen
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Mietverträge löschen können. Dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss gekommen ist oder der Mieter noch vor dem vorgesehenen Einzugsdatum zurücktritt. Bitte beachten Sie, dass bei einem regulären Auszug oder einer Anpassung des Mietvertrags der Vertrag nicht gelöscht werden sollte.
ℹ️ Wichtig: Wenn bereits eine Nebenkostenabrechnung erstellt wurde, in der dieser Vertrag aufgeführt ist, kann der Vertrag nicht gelöscht werden. Dasselbe gilt, wenn bezahlte, teilbezahlte oder überbezahlte Debitoren zu diesem Vertrag bestehen. Möchten Sie den Vertrag trotzdem löschen, müssen Sie zuerst alle Debitoren zu diesem Vertrag entfernen und auch die Nebenkostenabrechnung löschen. Genaueres erfahren Sie hier: Debitorenrechnungen Löschen Nebenkostenabrechnung Löschen
Klicken Sie im linken Menü auf den Reiter Verträge
Abschnitt betitelt „Klicken Sie im linken Menü auf den Reiter Verträge“
Suchen Sie den zu löschenden Vertrag
Abschnitt betitelt „Suchen Sie den zu löschenden Vertrag“Klicken Sie anschliessend auf das 3-Punkte-Menü und wählen Sie Löschen

Löschen bestätigen
Abschnitt betitelt „Löschen bestätigen“Bitte beachten Sie, dass durch das Betätigen von Weiter der Vertrag und alle noch offenen Rechnungen gelöscht werden. Dieser Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden.

Vertrag wurde erfolgreich gelöscht

Fehlermeldung
Abschnitt betitelt „Fehlermeldung“Wenn Sie eine dieser Fehlermeldungen sehen, bedeutet dies, dass der Vertrag nicht gelöscht werden kann, solange er in einer Nebenkostenabrechnung aufgeführt ist oder bezahlte, teilbezahlte oder überbezahlte Debitoren dazu bestehen.
Um den Vertrag trotzdem zu löschen, müssen Sie zuerst alle Debitoren, welche bezahlt, teilbezahlt oder überbezahlt sind, entfernen und auch die Nebenkostenabrechnung löschen.

©Fairwalter AG 2017-2026AGBDatenschutzImpressum