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Liegenschaftskonto für QR-Rechnung

Wo muss das Bankkonto hinterlegt werden, um QR Rechnungen zu erstellen?

Zur Erstellung von QR-Rechnungen ist die Hinterlegung des Bankkontos notwendig. Normalerweise wird das Bankkonto auf der Liegenschaft erfasst, es sei denn, es unterscheidet sich von dem Bankkonto der Liegenschaft; in diesem Fall wird es auf dem Objekt erfasst. Diese Schritte gelten gleichermassen, wenn Sie das Bankkonto ändern möchten.

Zur Erstellung von QR-Rechnungen ist eine Integration erforderlich.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: QR Rechnung einrichten

QR Integration

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# Bankkonto auf der Liegenschaft hinterlegen

Klicken Sie auf Stammdaten

Wählen Sie die gewünschte Liegenschaft an

Klicken Sie nun auf Bearbeiten

Korrektes Liegenschaftskonto anwählen

Das Hinterlegen des Liegenschaftskontos auf dem Objekt ist nur erforderlich, wenn sich die mit dem Objekt verknüpften Verträge von dem auf der Liegenschaft hinterlegten Bankkonto unterscheiden.

5. Folgen Sie Schritt 1 - 2 und klicken Sie auf das Gebäude

Abschnitt betitelt „5. Folgen Sie Schritt 1 - 2 und klicken Sie auf das Gebäude“

Folgen Sie Schritt 1 - 2 und klicken Sie auf das Gebäude

Wählen Sie nun das gewünschte Objekt an

Klicken Sie nun auf Bearbeiten

Liegenschaftskonto auswählen und speichern

Es ist wichtig zu beachten, dass nur neu generierte Rechnungen berücksichtigt werden. Das bedeutet, wenn bisher keine Verknüpfung stattgefunden hat, werden ab der nächsten Sollstellung alle Rechnungen mit dem entsprechenden Bankkonto und dem QR-Einzahlungsschein generiert.