Leerstandsbeträge anpassen
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Leerstandsbeträge anpassen können, damit diese korrekt weiterverarbeitet werden
💡Wenn Sie Leerstände nicht in der Buchhaltung erfassen möchten, stellen Sie sicher, dass der Mietzins im Leerstand mit 0 CHF verbucht ist. Dadurch werden keine Leerstandsbuchungen vorgenommen.
Möchten Sie Leerstände in der Buchhaltung erfassen, tragen Sie den entsprechenden Mietzins mit dem gewünschten Betrag ein.
Klicken Sie auf Verträge und wählen Sie den gewünschten Leerstand aus
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Klicken Sie im Vertrag auf den Mietzins
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Um die Leerstandsbeträge zu bearbeiten, klicken Sie auf den Button Bearbeiten
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Passen Sie nun den Mietzins an und bestätigen Sie mit Speichern
Wenn Sie keine Leerstände in der Buchhaltung gebucht haben möchten, tragen Sie 0 CHF ein, ansonsten gewünschten Betrag.

Der festgelegte Betrag wird nun für die Leerstandsbuchungen verwendet
Die Leerstandsbeträge werden bei der Sollstellung erstellt. Bitte beachten Sie, dass der festgelegte Betrag nur für zukünftige Buchungen berücksichtigt wird. Um vergangene Leerstandsbuchungen zu bearbeiten, müssen Sie die entsprechende Buchung direkt anpassen.

Einen Leerstand entfernen
Abschnitt betitelt „Einen Leerstand entfernen“Einen Leerstand können Sie nicht löschen. Fairwalter erstellt ihn automatisch für jeden Zeitraum, in dem für ein Objekt kein Vertrag läuft, und passt ihn an, sobald sich die Verträge ändern. Um einen Leerstand zu verkürzen oder zu entfernen, ändern Sie deshalb die Verträge:
- Nachfolgevertrag erfassen: Ein neuer Vertrag ersetzt den Leerstand ab seinem Vertragsbeginn, sobald er einen Mietzins hat.
- Vertragsdaten anpassen: Verschieben Sie den Vertragsbeginn des folgenden oder das Vertragsende des vorherigen Vertrags, sodass der Vertrag den Zeitraum abdeckt.
- Kündigung löschen: Wurde ein Vertrag versehentlich gekündigt, entfernt das Löschen der Kündigung auch den Leerstand danach. Siehe Kündigung löschen.
- Leerstand vor dem ersten Vertrag: Er beginnt mit dem Datum Erstvermietung des Gebäudes. Siehe Datum Erstvermietung.
Leerstandsbuchungen in offenen Geschäftsjahren löscht Fairwalter dabei automatisch. Liegen Leerstandsbuchungen in einem gesperrten Geschäftsjahr, ist die Änderung nicht möglich, z. B. mit der Meldung «Der Leerstand kann nicht gelöscht werden, da es bereits Leerstandsbuchungen in gesperrten Geschäftsjahren gibt.»
Soll ein Leerstand bestehen bleiben, aber nicht in die Buchhaltung einfliessen, setzen Sie seinen Mietzins wie oben beschrieben auf 0 CHF.
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