Welche Einschränkungen sind bei der Nebenkostenabrechnung von ZEV mit Fairwalter zu beachten?
Was ist ein ZEV
ZEV ist die allgemein gültige Abkürzung für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Der Zusammenschluss bezweckt, dass mehrere Parteien gemeinsam den Eigenverbrauch von selbst hergestelltem Solarstrom optimieren können und möglichst wenig Strom vom Verteilnetzbetreiber (VNB) beziehen müssen. Gegenüber diesem VNB treten diese Parteien dann auch als ein Zusammenschluss auf, der grundsätzlich eine Gesamtstromrechnung erhält und die Aufschlüsselung auf die einzelnen Mietobjekte dann selbst vornehmen muss.
Detailliertere Informationen, insbesondere auch zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, finden Sie auch beim HEV (https://www.hev-schweiz.ch/eigenverbrauch/)
Komplexität bei ZEV Abrechnungen
ZEV Stromabrechnungen können einfach, aber auch beliebig komplex sein.
Wenn ein ZEV nur eine Solaranlage hat, und einfach Verbrauchszähler pro Wohnung verbaut sind, und keine anderen Verbraucher am Strom angeschlossen sind, ist die Abrechnung relativ überschaubar. Da das Ziel des ZEV aber die Optimierung des Eigenverbrauchs ist, werden oft auch Heizung und Warmwasseraufbereitung sowie allfällige andere Verbraucher von alternativen Energiequellen auf Strom umgestellt. Hierdurch wird die Abrechnung wesentlich komplexer, da somit Stromkosten zuerst auf die Heizung, und die Heizkosten danach auf den Mieter umgelegt werden müssen. Wenn dann noch moderne Zähler eingesetzt werden, die den Stromverbrauch in fast unzählig verschiedene Tarifstufen einteilen können, ist die Komplexität nochmals höher.
Limitierungen bei der Nebenkostenabrechnung in Fairwalter
Fairwalter kann zwar verschiedene Nebenkostenkonten bündeln oder separat abrechnen. Somit können in Fairwalter auch komplexe Nebekosten abgebildet und einfach verrechnet werden. Allerdings kann Fairwalter Kosten eines Nebenkostenkontos lediglich mit einem Verbrauch pro Mietobjekt verteilen. Zusätzlich kann ein Anteil des Nebenkostenkontos (z.B. ein Zwangsanteil) noch über einen fixen Verteilschlüssel verteilt werden. Es ist allerdings nicht möglich, eine Verteilung nur über Stromtarife ohne vorher berechnete Gesamtkosten zu erstellen oder sogar mehrere Stromtarife mit unterschiedlichen Verbräuchen für ein einzelnes Mietobjekt zu hinterlegen. Ebenfalls kann ein errechneter Stromverbrauch nicht auf andere Nebenkostenkonten wie bspw. die Heizung aufgerechnet werden, wenn er nicht bereits vor der Verteilung bekannt ist.
Somit eignet sich Fairwalter lediglich unter zwei Bedingungen für die Abrechnung von ZEV.
- Entweder ist die Abrechnungsstruktur sehr einfach und Gesamtkosten für den Strom können per Einheitstarif (d.h. kein Hoch- und Niedertarif) bereits vor der Verteilung berechnet und danach verteilt werden. Dabei können durchaus separate Nebenkostenkonti für den Solarstrom und den Reststrom des VNBs geführt werden, um diese auch separate mit unterschiedlichen Einheitstarifen zu verteilen.
- Oder die gesamte Stromabrechnung wird ausserhalb von Fairwalter durchgeführt. Hier gibt es unterschiedliche, spezialisierte Anbieter. Anschliessend wird lediglich die Kostenverteilung in Fairwalter abgebildet (Rechnungsbetrag als Verbrauch erfassen), damit die Nebenkostenabrechnung als eine Rechnung versendet werden kann. Hierbei ist zu beachten, dass in diesem Fall eine detaillierte Stromkostenverteilung separat beizulegen ist.