ZEV Abrechnen mit Fairwalter
Welche Einschränkungen sind bei der Nebenkostenabrechnung von ZEV mit Fairwalter zu beachten?
Was ist ein ZEV
ZEV ist die allgemein gültige Abkürzung für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Der Zusammenschluss bezweckt, dass mehrere Parteien gemeinsam den Eigenverbrauch von selbst hergestelltem Solarstrom optimieren können und möglichst wenig Strom vom Verteilnetzbetreiber (VNB) beziehen müssen. Gegenüber diesem VNB treten diese Parteien dann auch als ein Zusammenschluss auf, der grundsätzlich eine Gesamtstromrechnung erhält und die Aufschlüsselung auf die einzelnen Mietobjekte dann selbst vornehmen muss.
Detailliertere Informationen, insbesondere auch zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, finden Sie auch beim HEV (https://www.hev-schweiz.ch/eigenverbrauch/)
Komplexität bei ZEV Abrechnungen
ZEV Stromabrechnungen können einfach, aber auch beliebig komplex sein.
Wenn ein ZEV nur eine Solaranlage hat, und einfach Verbrauchszähler pro Wohnung verbaut sind, und keine anderen Verbraucher am Strom angeschlossen sind, ist die Abrechnung relativ überschaubar. Da das Ziel des ZEV aber die Optimierung des Eigenverbrauchs ist, werden oft auch Heizung und Warmwasseraufbereitung sowie allfällige andere Verbraucher von alternativen Energiequellen auf Strom umgestellt. Hierdurch wird die Abrechnung wesentlich komplexer, da somit Stromkosten zuerst auf die Heizung, und die Heizkosten danach auf den Mieter umgelegt werden müssen. Wenn dann noch moderne Zähler eingesetzt werden, die den Stromverbrauch in fast unzählig verschiedene Tarifstufen einteilen können, ist die Komplexität nochmals höher.
Limitierungen bei der Nebenkostenabrechnung in Fairwalter
Limitierungen bei der Nebenkostenabrechnung in Fairwalter
Fairwalter kann zwar verschiedene Nebenkostenkonten bündeln oder separat abrechnen. Somit können in Fairwalter auch komplexe Nebenkosten abgebildet und einfach verrechnet werden. Allerdings kann Fairwalter Kosten eines Nebenkostenkontos lediglich mit einem Verbrauch pro Mietobjekt verteilen. Zusätzlich kann ein Anteil des Nebenkostenkontos (z. B. ein Zwangsanteil) noch über einen fixen Verteilschlüssel verteilt werden.
Es ist allerdings nicht möglich:
- Eine Verteilung nur über Stromtarife ohne vorher berechnete Gesamtkosten zu erstellen.
- Mehrere Stromtarife mit unterschiedlichen Verbräuchen für ein einzelnes Mietobjekt zu hinterlegen.
- Einen errechneten Stromverbrauch auf andere Nebenkostenkonten (wie bspw. die Heizung) aufzurechnen, wenn er nicht bereits vor der Verteilung bekannt ist.
Somit eignet sich Fairwalter lediglich unter zwei Bedingungen für die Abrechnung von ZEV:
- Einfache Abrechnungsstruktur: Die Gesamtkosten für den Strom können per Einheitstarif (d. h. kein Hoch- und Niedertarif) bereits vor der Verteilung berechnet und danach verteilt werden. Dabei können separate Nebenkostenkonten für den Solarstrom und den Reststrom des VNBs geführt werden, um diese separat mit unterschiedlichen Einheitstarifen zu verteilen.
- Externe Abrechnung: Die gesamte Stromabrechnung wird ausserhalb von Fairwalter durch spezialisierte Anbieter durchgeführt. Anschliessend wird lediglich die Kostenverteilung in Fairwalter abgebildet (Rechnungsbetrag als Verbrauch erfassen), damit die Nebenkostenabrechnung als eine Rechnung versendet werden kann. Hinweis: In diesem Fall ist den Mietern eine detaillierte Stromkostenverteilung separat beizulegen.
Wir empfehlen, die Details einer ZEV-Abrechnung mit Spezialisten und der Ablesfirma zu klären und die Berechnungen und Aufschlüsselungen ausserhalb mit Ihren Partnern zu machen. Die einzelnen Verbrauchswerte können Sie danach einfach via unserer Nebenkostenabrechnung erfassen und den Mietern über die normale Nebenkostenabrechnung via QR-Rechnung verrechnen.
Hinterlegte Buchungskonten für ZEV
Für die korrekte Verbuchung und Aufteilung der Beträge stehen Ihnen im System folgende drei spezifische Konten zur Verfügung:
| Kontonummer | Kontobezeichnung | Verwendung |
| 1144 | Gutschrift aus alternativer Stromgewinnung - Miete | Für die Gutschriften aus der Solarstromproduktion im Mietbereich. |
| 4144 | Gutschrift aus alternativer Stromgewinnung - STWEG | Für die Gutschriften aus der Solarstromproduktion im Stockwerkeigentum. |
| 3603 | Ertrag aus Stromproduktion / Einspeisung - Miete & STWEG | Für die Erfassung von Erträgen aus eingespeistem oder produziertem Strom für beide Bereiche. |