Einzelne Funktionen zur MWST sind vorhanden, allerdings gibt es auch klare Limitierungen
Ist Fairwalter voll MWST-fähig?
Nein, Fairwalter kann beispielsweise keine MWST-Abrechnung für die Steuerbehörden erstellen und kann auch keine Vorsteuerabzüge bei der Nebenkostenabrechnung berücksichtigen. Somit ist Fairwalter nicht umfassend MWST-fähig. Einzelne Funktionen zur Mehrwertsteuer sind aber dennoch eingebaut, so dass einfache Sachverhalte trotzdem abgebildet werden können.
Welche Funktionen zur MWST sind vorhanden?
Debitorenrechnungen können mit MWST erstellt werden. Bei manuell erstellten Rechnungen kann dabei pro Rechnungsposition angegeben werden, ob diese bei der MWST berücksichtigt wird, oder nicht. Ebenfalls können Mietverträge als MWST-pflichtig markiert werden. Beim erstellen der Mietzinsrechnungen (Sollstellung) wird dann automatisch die MWST auf die Nettomiete addiert und entsprechend verbucht.
Für welche Liegenschaften mit MWST eignet sich Fairwalter?
Fairwalter eignet sich somit dazu, einfache MWST-Verhältnisse abzubilden, bspw. wenn Parkplätze fremdvermietet werden und MWST-pflichtig werden. Hier wird einfach die MWST auf die Debitorenrechnung addiert und auf ein separates Buchhaltungskonto verbucht, so dass die Schuld gegenüber dem Steueramt klar ist. Sobald die Verhältnisse aber komplexer werden, bspw. bei einem teil- oder volloptierten Objekt, bei dem Vorsteuerabzüge und MWST-Aufschläge auch bei Kreditorenrechnungen und in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt werden müssen, eignet sich Fairwalter nicht. Hier stehen die komplexen Anforderungen in klarem Gegensatz zum intuitiven Ansatz von Fairwalter und können nicht abgebildet werden.