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Ist Fairwalter Mehrwertsteuer fähig?

Die vorhandenen MWST-Funktionen decken die Anforderungen der Liegenschaftsbuchhaltung gut ab, auch wenn noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Ist Fairwalter voll MWST-fähig?

Teilsweise, Fairwalter kann jedoch keine MWST-Abrechnung für die Steuerbehörden erstellen und kann auch keine Vorsteuerabzüge bei der Nebenkostenabrechnung berücksichtigen. Dies muss manuell, ausserhalb von Fairwalter, erstellt werden. Somit ist Fairwalter nicht umfassend MWST-fähig. Einzelne Funktionen zur Mehrwertsteuer sind aber dennoch eingebaut, sodass einfache Sachverhalte trotzdem für die normale Immobilienbewirtschaftung einfach abgebildet werden können.

Welche Funktionen zur MWST sind vorhanden?

Debitorenrechnungen

  • Rechnungen können mit MWST erstellt werden.

  • Bei manuell erstellten Rechnungen kann pro Rechnungsposition festgelegt werden, ob MWST anfällt oder nicht.

  • Dadurch lassen sich Dienstleistungen oder Produkte mit unterschiedlichen MWST-Sätzen flexibel abrechnen.

Mietverträge

  • Mietverträge können als MWST-pflichtig markiert werden.

  • Bei der Mietzinsrechnung (Sollstellung) wird die MWST automatisch auf die Nettomiete aufgeschlagen und korrekt verbucht.

Kreditoren

  • MWST-Positionen können separat erfasst und verbucht werden.

  • Dies ermöglicht eine präzise Buchhaltung und die korrekte Handhabung von Vorsteuerbeträgen.


Für welche Liegenschaften mit MWST eignet sich Fairwalter?

Fairwalter eignet sich vor allem für Liegenschaften mit einfachen MWST-Verhältnissen. Beispielsweise kann die Vermietung von Parkplätzen problemlos abgebildet werden: Die MWST wird auf der Debitorenrechnung aufgeschlagen und auf ein separates Buchhaltungskonto gebucht, sodass die Schuld gegenüber dem Steueramt klar ersichtlich ist.

Bei komplexeren Objekten, etwa teil- oder voll optierten Liegenschaften, muss je nach Anwendungsfall mit Workarounds gearbeitet werden.