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Mindestanforderungen für eine Hypothek

Was sind die Mindestanforderungen für eine Hypothek in der Schweiz?

Mindestanforderungen für eine Hypothek Für die Finanzierung Ihrer Immobilie - ob Eigenheim oder Renditeobjekt - Sie müssen die folgenden Anforderungen erfüllen! 

Belehnung

Die meisten Banken finanzieren bis maximal 80% des Verkehrswerts. Die übrigen 20% müssen Sie als Eigenkapital aufbringen, wobei maximal 10% aus der Pensionskasse stammen dürfen. Die gängigsten Quellen sind:

  • Flüssige Mittel

  • Wertschriften

  • Säule 3a

  • Erbvorbezüge & Schenkungen

  • Bauland & Eigenleistungen

  • Pensionskasse (Säule 2)  

Tragbarkeit

Grundsätzlich dürfen nach Erwerb einer Liegenschaft die jährlichen Aufwendungen nicht mehr als 33% des Jahreseinkommens ausmachen (einige Banken erlauben auch bis zu 38%). Die jährlichen Aufwendungen setzen sich zusammen aus (1) kalkulatorischen Zinsen, (2) Pflichtamortisation für eine allfällige 2. Hypothek, und (3) Unterhalts- und Nebenkosten für die Liegenschaft, und berechnen sich wie folgt

(1) Kalkulatorische Zinsen
Kalkulatorische Zinsen orientieren sich nicht an den aktuellen Zinsen, sondern reflektieren die Möglichkeit, dass die Zinsen über die Laufzeit der Hypothek streigen könnten.
Die meisnten Banken verwenden einen kalkulatorischen Zinssatz von 4.5-6% für die 1. Hypothek sowie einen Aufschlag von 0.5-1.5% für die 2. Hypotehk.

(2) Amortisation
Die 1. Hypothek finanziert maximal 60-66% des vom Kreditgeber geschätzten Immobilienwerts, muss aber nie amortisiert werden.
Die 2. Hypothek deckt die Finanzierungslücke nach Eigenkapital und 1. Hypothek und muss innerhalb von 15 Jahren amortisiert werden. 

(3) Unterhalts- und Nebenkosten
Etwa 1% des Verkehrswerts müssen langfristig für Unterhalt (0.4%) und Nebenkosten (0.6%) aufgewendet werden. 

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