Mietzinsverlust und Rabatte korrekt erfassen
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Mietzinsreduktionen, Rabatte oder echte Mietzinsverluste in Fairwalter abbilden, damit die Buchhaltung jederzeit mit den tatsächlichen Vereinbarungen übereinstimmt.
💡Rabatt vs. Mietzinsverlust: Der Unterschied
Bevor Sie die Erfassung vornehmen, ist die Unterscheidung wichtig:
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Rabatt/Reduktion: Eine vereinbarte Senkung des Mietzinses (z. B. wegen Mängeln oder als Einzugsbonus).
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Mietzinsverlust: Wenn eine Forderung bereits besteht, aber nicht beglichen werden kann (z. B. bei Uneinbringlichkeit nach einem rechtlichen Verfahren).
Navigation
Um einen Rabatt oder einen Verlust auf einer spezifischen Rechnung zu hinterlegen, klicken Sie im linken Menüreiter auf den Punkt "Debitoren". Suchen Sie in der Liste die passende Rechnung heraus und klicken Sie auf das "Auge-Symbol", um in die Detailansicht der Rechnung zu gelangen

Vorgehen bei der Erfassung
Für die Verrechnung klicken Sie innerhalb der Rechnungsdetails auf den Button + Zahlung erfassen. Geben Sie eine eindeutige Buchungsbezeichnung ein und passen Sie den Betrag sowie bei Bedarf das Buchungsdatum an. Im entscheidenden letzten Schritt ändern Sie das Zahlungseingangskonto. Da kein Geld auf die Bank fliesst, wählen Sie hier das Konto 3099 (Mietzinsverlust) aus und speichern die Buchung ab.

Buchungen
Die ursprüngliche Sollstellung der Rechnung erfolgt nach dem Prinzip: Soll Mieterausstand an Haben Ertragskonto (Genaueres finden Sie hier).
Mit der Erfassung des Rabatts oder Verlusts wird die entsprechende Gegenbuchung ausgelöst:
| Buchungsdatum | Soll | Haben | Betrag |
| Bezahlt am | 3099 Mietzinsverlust | 1100 Mieterausstände | angegebener Betrag |
Dadurch wird die Forderung gegenüber dem Mieter korrekt gemindert oder ausgeglichen.
Ansicht in der Rechnung
Wenn Sie dem Mieter eine Rechnung zukommen lassen möchten, auf welcher der Rabatt oder die Reduktion klar ersichtlich ist, spielt die Buchungsbezeichnung eine zentrale Rolle. Achten Sie darauf, hier einen aussagekräftigen Text wie Mietzinsrabatt oder Reduktion wegen Mängel einzugeben.
So kann der Rechnungsempfänger in der detaillierten Rechnungsübersicht sofort nachvollziehen, weshalb der ursprünglich geschuldete Betrag angepasst wurde.

