Mietzinsanpassung & Kündigung

Die Mietzinsanpassung und Kündigung in der Schweiz unterliegen spezifischen gesetzlichen Bestimmungen. Es ist wichtig, die lokalen Vorschriften zu beachten, da Mietrecht in der Schweiz auf kantonaler Ebene geregelt ist.

Mietzinsanpassung:

  1. Ordentliche Mietzinsanpassung:

    • In der Regel kann der Vermieter den Mietzins einmal pro Jahr anpassen, jedoch nicht während der ersten sechs Monate des Mietverhältnisses.
    • Die Anpassung muss auf dem schriftlichen Wege mit einer angemessenen Frist angekündigt werden.
    • Die Anpassung muss auf objektive Gründe, wie z.B. gestiegene Lebenshaltungskosten, zurückzuführen sein.
  2. Außerordentliche Mietzinsanpassung:

    • Bei erheblichen Veränderungen in den Kosten, die der Vermieter nicht vorhersehen konnte (z.B. massive Steigerung der Betriebskosten), kann auch eine außerordentliche Mietzinsanpassung erfolgen.

Kündigung:

  1. Ordentliche Kündigung:

    • Der Vermieter kann den Mietvertrag ordentlich kündigen, wenn bestimmte Kündigungsgründe vorliegen (z.B. Eigenbedarf, Zahlungsverzug des Mieters).
    • Die Kündigungsfrist hängt vom Grund der Kündigung ab und beträgt in der Regel mindestens drei Monate.
  2. Außerordentliche Kündigung:

    • Unter bestimmten Umständen, wie schwerwiegenden Vertragsverletzungen, kann eine außerordentliche Kündigung erfolgen.
    • Sowohl Vermieter als auch Mieter haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
  3. Mieterschutz:

    • Der Mieterschutz in der Schweiz ist stark ausgeprägt. Mieter genießen umfassende Rechte, und es gibt Hürden für den Vermieter, einen Mietvertrag zu kündigen.

Es ist ratsam, bei Unsicherheiten oder spezifischen Fragen einen Rechtsanwalt oder die Mietervereinigung in der jeweiligen Region zu konsultieren, um genaue und aktuelle Informationen zu erhalten, die auf die individuelle Situation zugeschnitten sind.

Das schweizerische Mietrecht ist im Obligationenrecht (OR) geregelt. Insbesondere die Artikel 253 bis 274 OR befassen sich mit dem Mietverhältnis. Hier sind einige relevante Gesetzesartikel:

Mietverhältnis:

  1. Allgemeine Bestimmungen:

    • Artikel 253 bis 256 OR
  2. Mietzins und Mietzinsanpassung:

    • Artikel 257 bis 259 OR
  3. Gebrauch der Mietsache:

    • Artikel 260 bis 262 OR
  4. Unterhalt und Reparaturen:

    • Artikel 263 bis 266 OR
  5. Dauer des Mietverhältnisses:

    • Artikel 267 bis 268 OR
  6. Kündigung durch den Vermieter:

    • Artikel 269 bis 271 OR
  7. Kündigung durch den Mieter:

    • Artikel 272 bis 273 OR
  8. Außerordentliche Kündigung:

    • Artikel 274 OR

 Fairwalter unterstützt die Mietzinsanpassung inkl. den amtlichen Formularen. Zudem kann über Fairwalter auch eine Kündigung erstellt werden. Weitere Informationen zu Fairwalter finden Sie hier: https://www.fairwalter.com/software/vermietung

 

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