Mietzinsanpassung & Kündigung Mietzinsanpassungen und Androhung einer Kündigung - sollten Sie auf gar keinen Fall kombinieren. Max Wirz
Mietzinsanpassungen und Kündigung – oder Androhung einer Kündigung - sollten Sie auf keinen Fall kombinieren.
Eine Mietzinserhöhung – verbunden mit einer Kündigungsandrohung –ist ungültig.
Während eines Schlichtungsverfahrens – egal ob in Folge einer Mietzinserhöhung oder -senkung – geniessen Mieter einen umfassenden Kündigungsschutz
Bekommt ihr Mieter vor Gericht oder während der Schlichtung Recht oder auch nur teilweise Recht, so dürfen Sie dem Mieter während 3 Jahren nicht kündigen. Für diese Sperrfrist gelten allerdings ausnahmen bei dringendem Eigenbedarf oder bei Zahlungsverzug ihres Mieters.
Relevante Gesetze: OR 271a
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