Grenzpflanzen

Wie gehe ich mit Pflanzen an der Grundstückgrenze um?

Grenzpflanzen Stehen Pflanzen oder Bäume auf der Grundstücksgrenze, so gehören sie beiden Grundstückeigentümern und die Pflegekosten werden geteilt. 

Steht ein Baum oder ein Strauch auf der Grenze oder spriessen bei Sträuchern die Äste auf beiden Seiten der Grenze aus dem Boden handelt es sich um eine Grenzpflanze. Sie gehört beiden Grundstückeigentümern und muss somit auch von beiden Nachbarn gepflegt werden. Die dafür anfallenden Kosten müssen von beiden Nachbarn geteilt werden. 

Soll die Grenzpflanze gefällt werden, müssen sich beide Eigentümer darüber einig sein. Gelingt dies nicht, kann ein Nachbar auf Aufhebung des Miteigentums klagen. Das hat aber nicht zwingend die Fällung des Baumes zur Folge, da es in manchen Kantonen öffentlichrechtliche Bestimmungen gibt, die dies verbieten.

Auch besteht bei Grenzpflanzen logischerweise kein Kapprecht, da dies fast einer Fällung gleichkäme.

ZGB 670, & kantonale  Gesetze

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