Was sind die Anforderungen an eine Mietzinserhöhung?
Formelle Anforderungen für eine Mietzinserhöhung Als Vermieter sind Sie häufig berechtigt, den Mietzins zu erhöhen, müssen sich dabei aber genau an die gesetzlichen Vorschriften halten.
Möchten Sie als Vermieter den Mietzins oder die Nebenkosten erhöhen und somit den Vertrag einseitig abändern, so müssen Sie dazu strenge Anforderungen erfüllen. Folgende Punkte sollten Sie unbedingt beachten:
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Verwenden Sie immer das vom Kanton bewilligte Formular (auch amtliches oder kantonales Formular). Sie können das passende Formular auch herunterladen unter: https://www.fairwalter.ch/formulare/
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Mietzinsveränderungen sind zu begründen. An diese Begründung bleiben Sie als Vermieter später gebunden. Sollte der Mieter also die Mietzinsanpassung anfechten, so können Sie in einem allfälligen Schlichtungs- oder Gerichtsverfahren keine neuen Erhöhungsgründe vorbringen.
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Mietzinsanpassungen (und Vertragsanpassungen generell) dürfen nie mit einer Kündigungsandrohung oder einer Kündigung verbunden werden. Dies gilt auch für Untervermieter!
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Mietzinserhöhungen sind nicht sofort wirksam, sondern nur auf den nächsten vertraglich festgelegten Kündigungstermin hin möglich. Dabei müssen Sie die Kündigungsfrist – in der Regel 3 Monate – einhalten und dem Mieter zusätzlich noch eine Bedenkfrist von 10 Tagen gewähren. Der Mieter muss das Formular also spätestens 3 Monate und 10 Tage vor dem avisierten Kündigungstermin erhalten. ERHALTEN!! Sie sollten das Formular also eingeschrieben bereits 9-10 Tage vorher versenden (1-2 Tage Versand & 7 Tage Abholfrist auf der Poststelle). Insgesamt empfehlen wir also, das Mietzinsformular insgesamt 3 Monate und 20 Tage vor dem Kündigungstermin zu versenden.
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