Anriesrecht

Darf ich Früchte vom Nachbarsbaum pflücken?

Hängen Früchte vom Nachbarsbaum an einem Ast über Ihrem Grundstück, dürfen Sie diese Pflücken. 

Sie dürfen Früchte vom Nachbarsbaum, die an Ästen über Ihrem Grundstück hängen, pflücken. Dieses sogenannte Anriesrecht soll Sie dafür entschädigen, dass Sie die überragenden Äste zu dulden haben.

Aussnahmen sind Neuenburg (Sie dürfen lediglich die Früchte nehmen, die von selbst heruntergefallen sind), und Appenzell Innerrhoden (sie dürfen nicht einmal die heruntergefallenen Früchte nehmen).

Als Früchte gelten Kern- und Steinobst, Kastanien, Baum- und Haselnüsse, Beeren und Blüten (sofern diese üblicherweise gepflückt werden. 

Äste sind niemals Früchte - Sie können also ihr Anriesrecht nicht als defakto Kapprecht misbrauchen.
Gesetzesartikel: ZGB 687

Wenn Sie die Früchte nicht wollen, können Sie vom Nachbar verlangen, dass er diese wegschafft. Dies können Sie nötigenfalls mit der Eigentumsfreiheitsklage durchsetzen.
ZGB 641.

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