# Anriesrecht

> Darf ich Früchte vom Nachbarsbaum pflücken? Was das Anriesrecht erlaubt und welche Ausnahmen in Neuenburg und Appenzell Innerrhoden gelten.

Darf ich Früchte vom Nachbarsbaum pflücken?

Hängen Früchte vom Nachbarsbaum an einem Ast über Ihrem Grundstück, dürfen Sie diese pflücken.

Sie dürfen Früchte vom Nachbarsbaum, die an Ästen über Ihrem Grundstück hängen, pflücken. Dieses sogenannte Anriesrecht soll Sie dafür entschädigen, dass Sie die überragenden Äste zu dulden haben.

Ausnahmen sind Neuenburg (Sie dürfen lediglich die Früchte nehmen, die von selbst heruntergefallen sind), und Appenzell Innerrhoden (Sie dürfen nicht einmal die heruntergefallenen Früchte nehmen).

Als Früchte gelten Kern- und Steinobst, Kastanien, Baum- und Haselnüsse, Beeren und Blüten (sofern diese üblicherweise gepflückt werden.

Äste sind niemals Früchte - Sie können also Ihr Anriesrecht nicht als De-facto-Kapprecht missbrauchen.\
Gesetzesartikel: ZGB [687](http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a687.html)

Wenn Sie die Früchte nicht wollen, können Sie vom Nachbarn verlangen, dass er diese wegschafft. Dies können Sie nötigenfalls mit der Eigentumsfreiheitsklage durchsetzen.\
ZGB [641](http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a641.html).
