# Debitorenrechnungen mit MwSt.

> Wie Sie die Mehrwertsteuer (MwSt.) für Mietzinsrechnungen hinterlegen und welche Buchungen bei der Sollstellung MwSt.-pflichtiger Verträge entstehen.

Wie hinterlegen Sie die Mehrwertsteuer (MwSt.) für Mietzinsrechnungen? Welche Buchungen werden für Mehrwertsteuer-pflichtige Verträge, bei der Sollstellung erstellt?

## 1. Klicken Sie auf der linken Seite auf **Verträge**

[Bild: Klicken Sie auf ''Verträge'']

## 2. Klicken Sie beim gewünschten Vertrag auf das **Auge** Symbol

[Bild: Klicken Sie beim gewünschten Vertrag auf das ''Auge'']

## 3. Klicken Sie auf der linken Seite unter **Mietzinse** auf den gewünschten Mietzins

[Bild: Klicken Sie auf die Mietzinse]

## 4. Klicken Sie nun als Nächstes auf **Bearbeiten**

[Bild: Klicken Sie nun auf ''Bearbeiten'']

## 5. Häkchen bei MWST-pflichtig setzen und Speichern

Sobald Sie nun eine Sollstellung durchführen, erscheint die Rechnung nun inklusive der MWST. Das heisst, für die MWST auf der Mietzinsrechnung muss immer das **Häkchen** MWST-pflichtig auf dem Mietzins gesetzt werden.

[Bild: Häkchen bei MWST-pflichtig setzen und Speichern]

6\. Im Rechnungsdokument erscheint nun die MWST. Wie wird die MWST auf der Mietzinsrechnung berechnet?

Die Mehrwertsteuer von 8,1% wird lediglich auf den Nettomietzins berechnet.

[Bild: Im Rechnungsdokument erscheint nun die MWST]

## Die MWST-Buchung wird auf das Buchhaltungskonto 2201 vorgenommen.

[Bild: Die MWST-Buchung wird nun auf das Buchhaltungskonto 2201 vorgenommen.]

Für Informationen zur Sollstellung finden Sie weitere Details hier: [Sollstellung Miete](/sollstellung-miete/)
