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Eröffnungssaldo für die Buchhaltung

Funktionsweise des Eröffnungssaldos in der Buchhaltung

Anwendung Eröffnungssaldo

Der Eröffnungssaldo wird benötigt, damit die Buchhaltung beim Start mit Fairwalter korrekt abgebildet werden kann. Dies bedeutet, dass Konten gemäss Jahres- oder Zwischenabschluss in Fairwalter übernommen, und beispielsweise der Kontostand des Bankkontos* übertragen werden kann. Entsprechend kann für jedes Buchhaltungskonto ein eigener Eröffnungssaldo hinterlegt werden.

* falls ein Bankkonto für mehrere Liegenschaften geführt wird, die Buchhaltung aber pro Liegenschaft separat geführt wird, muss nicht der Kontostand, sondern der Betrag aus der Buchhaltung übertragen werden.

1. In der Navigationsleiste auf <<Buchhaltung>> klicken

In der Navigationsleiste auf <<Buchhaltung klicken>>

2. Wählen Sie nun die gewünschte Liegenschaft aus und klicken Sie auf <<weiter>>

Wählen Sie nun die gewünschte Liegenschaft aus und klicken Sie auf <<weiter>>

3. Klicken Sie auf <<Bilanz>>

klicken Sie auf  <<Bilanz>>

4. <<Alle Konten>>

Durch diese Funktion können Sie sämtliche Buchhaltungskonten einsehen. Die Verwendung von ausschliesslich aktiven Konten ist für den täglichen Gebrauch empfehlenswert, da nur jene angezeigt werden, die tatsächlich in Nutzung sind.

<<Alle Konten>>

Eröffnungssaldo erstellen

Der Eröffnungssaldo kann in der Buchhaltung hinterlegt werden. Hierzu kann man je nach Konto in die Erfolgsrechnung oder Bilanz gehen und über den Bearbeitungsknopf erstellen.

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Dabei ist zu beachten, dass je nach Konto der Eröffnungssaldo mit unterschiedlichen Vorzeichen erfasst werden muss, z.B.:

- Guthaben auf dem Bankkonto: 12000

- noch nicht bezahlte Kreditorenrechnungen: -2000

- aus Zwischenabschluss übertragene Mietzinseinnahmen: -15000

- aus Zwischenabschluss übertragene Unterhaltskosten: 3200

Eröffnungssaldo pro Geschäftsjahr

Der Eröffnungssaldo wird pro Geschäftsjahr hinterlegt. Somit können theoretisch zwischen den einzelnen Geschäftsjahren Unterschiede eingepflegt werden, was allerdings unter normalen Umständen bei Bilanzkonten nicht vorkommt. Somit kann bei der Eröffnung eines neuen Geschäftsjahres auch immer der Anfangsbestand für die Bilanzkonten aus einem Vorjahr übernommen werden, um Fehler beim übertragen zu verhindern.

Eröffnungssaldi bei Nebenkostenabrechnungen

Für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung werden Eröffnungssaldi nicht berücksichtigt. Da Nebenkostenabrechnungsperioden in der Regel antizyklisch zu Geschäftsjahren verlaufen, würden Eröffnungssaldi zur doppelten Abrechnung von Kosten führen, weshalb Eröffnungssaldi konsequent ignoriert werden, und nur effektive Buchungen mit einem Gegenkonto berücksichtigt werden.