Abrechnung von Ladestrom für E-Mobilität

Wenn Sie Ladestrom von Elektrofahrzeugen mit Fairwalter über die Nebenkosten abrechnen möchten, erklären wir hier, was Sie beachten müssen.

Ausgangslage

Elektromobilität wird zunehmend wichtiger, weshalb immer mehr Vermieter Ladestationen für Ein- und Abstellplätze planen und einrichten. Der Stromverbrauch der Liegenschaft steigt dadurch natürlich und die Zusatzkosten sollen möglichst verursachergerecht verteilt werden. Die Verteilung kann je nach Ausgangslage somit auch die Nebenkostenabrechnung betreffen. Da das Thema allerdings durchaus komplex ist, haben verschiedene Branchenverbände wie bspw. der SVIT (https://www.svit.ch/de/elektromobilitaet) und der HEV (https://www.hev-schweiz.ch/news/) das Thema aufgenommen und Empfehlungen dazu abgegeben.

Es gibt grundsätzlich zwei unterschiedliche Möglichkeiten für die Installation einer Ladeinfrastruktur, entweder mit Lastenmanagement oder ohne Lastenmanagement. Ein Lastenmanagement ist insbesondere bei grösseren Überbauungen notwendig, wo mehrere Fahrzeuge gleichzeitig geladen werden können. Das Lastenmanagement verhindert in diesem Fall die Überlastung des Hausanschlusses. Eine Veranschaulichung, welche Komponenten notwendig sind und wie diese zusammenspielen, zeigt unter anderem die Firma WWZ in ihrem Artikel auf (https://www.wwz.ch/de/).

Ladeinfrastruktur mit Lastenmanagement

Falls eine Ladeinfrastruktur mit Lastenmanagement verbaut wurde, spricht man auch von einem smarten System. Das Lastenmanagement ermöglicht nicht nur, dass der Hausanschluss beim Laden mehrerer Elektrofahrzeuge nicht überlastet wird. Oft beinhaltet dieses System auch separate Zähler für jeden Verbraucher sowie eine Abrechnungssoftware, sodass am Ende der Abrechnungsperiode der Stromverbrauch automatisch abgerechnet werden kann. Vielfach ist es auch so, dass beim Einbau eines Lastenmanagements der Lieferant auch sogleich die Abrechnung gegen eine Gebühr anbietet, allerdings ist er oft auch der einzig mögliche Dienstleister, da andere Dienstleister keinen Zugriff auf das Lasten- und Abrechnungsmanagement haben. Es gibt allerdings auch Installationen, bei denen der Eigentümer selbst auf die Verbrauchsdaten zugreifen kann und diese dann selbst verrechnet:

  • Bei Abrechnungen über einen Dienstleister können z.T. eigene Strompreise für unterschiedliche Verbraucher festgelegt werden. Die Abrechnung wird separat von der übrigen Nebenkostenabrechnung verrechnet. Die Kosten für den Stromverbrauch der Ladegeräte darf somit aber vor dem Erstellen der Nebenkostenabrechnung nicht im Gesamtstrom enthalten sein, da dieser ansonsten doppelt verrechnet wird. 
  • Beim selbstständigen Abrechnen der Verbrauchsdaten können in Fairwalter keine individuellen Strompreise verwendet werden. Die Verbrauchsdaten können aber pro Mieter mit den Verbrauchsdaten der Wohnung summiert und in der Nebenkostenabrechnung verteilt werden. Hierzu sind allerdings nach Stromtarif gewichtete Verbrauchsdaten notwendig.

Falls also ein Lastenmanagement vorhanden ist, wird die Abrechnung vielfach direkt durch den Betreiber dieser Infrastruktur erstellt und tangiert die Nebenkostenabrechnung somit nur marginal. Andernfalls kann eine reine Kostenverteilung auch in Fairwalter erstellt werden, wobei aber bereits nach Tarif gewichtete Verbrauchszahlen notwendig sind, da keine Stromtarife hinterlegt werden können.

Ladeinfrastruktur ohne Lastenmanagement

Im Falle, dass kein Lastenmanagement benötigt wird, da die möglichen Ladestationen den Hausanschluss nicht überlasten können, ist es empfehlenswert z.B. den Strom in der Garage mit dem Zähler der zugehörigen Wohnung zu verknüpfen, oder separate Zähler pro Ein- oder Abstellplatz zu installieren.

In beiden Fällen werden somit die Verbräuche summiert und der zugehörigen Wohnung in Rechnung gestellt. Vielfach rechnen die Stromlieferanten direkt mit den Mietenden ab, sodass in diesem Fall keine weiteren Aufwände für die Vermieter entstehen. Sollte der Strom allerdings über die Nebenkostenabrechnung in Fairwalter verteilt werden, können die Verbrauchsdaten summiert und pro Wohnung in Rechnung gestellt werden. Theoretisch könnte auch der Stromverbrauch pro Parkplatz erfasst werden, dies führt allerdings zu separaten Rechnungen am Ende der Nebenkostenabrechnung, welche nicht mit den Wohnobjekten verknüpft sind, und somit zu zusätzlichem Aufwand für den Vermieter.

Ohne ein Lasten- und Abrechnungssystem kann also der Verbrauch für Ladevorgänge direkt mit dem übrigen Verbrauch der zugehörigen Wohnung aufsummiert und in Fairwalter verteilt werden, sofern der Stromlieferant nicht ohnehin direkt mit den Mietern abrechnet. Hierbei müssen aber ebenfalls bereits nach Tarif gewichtete Verbrauchszahlen verwendet werden, da ebenfalls keine Stromtarife in Fairwalter hinterlegt werden können. Sofern aber die zu verteilenden Kosten und ein gewichteter Verbrauchswert pro Mietpartei vorhanden ist, können diese mit den übrigen Nebenkosten ganz normal in Fairwalter verteilt werden.